GeländeordnungClubabend"Kleine Kunde für Streckenposten"ChronikFlaggensignale
Clubabend |
Unser Clubabend findet jeden 1. Donnerstag im Monat statt: Crazy Horse (direkt neben der Reithalle) Ganzjährig um 19:30 Uhr!
|
Bei jedem Clubtraining, aber natürlich auch zu den SWC oder DJMV-Rennen werden
händeringend Streckenposten gesucht. Freiwillige Helfer sind herzlich
willkommen, wobei bei Minderjährigen unbedingt das Einverständnis des/der
Erziehungsberechtigten einzuholen ist! Der Haftungsausschluss ist zu beachten.
Die Aufgaben der Streckenposten auf unserem Gelände beziehen sich ausschließlich auf das Anzeigen von Gefahrenstellen durch gestürzte Fahrer im betreffenden Streckenabschnitt mittels der gelben Flagge. Ein persönliches Eingreifen und Betreten der Strecke während des Rennens ist alleine zum Schutz der eigenen Person nicht zulässig. Ausnahmen könnten lediglich Situationen sein, welche für den Verunfallten lebensbedrohlich sind und ein sofortiges Handeln erfordern. Die Strecke sollte jedoch in jedem Falle nur unter höchster Vorsicht und Schutz der eigenen Person betreten werden. Sollte Hilfe erforderlich sein, muss der Streckenposten durch Rufen und Handzeichen auf sich aufmerksam machen und z.B. Sanitäter oder weitere Helfer anfordern. Für die weniger Erfahrenen gilt: Stürze bei Moto-Cross Rennen sind normal und aufgrund der Schutzkleidung zumeist ohne größere Folgen für die Gesundheit!
Jeder Crossfahrer ist sich dessen bewusst und verkraftet die kleineren
Blessuren.
Pläne der zu besetzenden Posten sowie einer Liste zum Eintragen hängen vor jeder
Veranstaltung am schwarzen Brett im Bereich der Zufahrt Fahrerlager außen. Bei
Fragen zum Ablauf ist die Rennleitung bzw. der Streckenposten Obmann zu
kontaktieren. Jede Person erklärt durch Eintragung auf dieser Liste, dass sie in
der entsprechenden Zeit den genannten Abschnitt überwacht, sich mit äußerster
Vorsicht auf der Strecke bewegt und auf eine Haftung des Vereins oder einzelnen
Mitgliedern und Fahrern verzichtet. Der Einsatz ist freiwillig und
unentgeltlich. Für Vereinsmitglieder gelten die bekannten Möglichkeiten der
Übertragung geleisteter Stunden. Die Sport/Rennleitung behält sich vor, Rennen
abzusagen, wenn nicht die ausreichende Anzahl an Streckenposten vorhanden ist.
Mike Schmitt
Kay Sohn
Frankenthal, 18.10.2009
1.
Fahren außerhalb des
eingezäunten Clubgeländes ist nicht gestattet.
2.
Unter jedem Motorrad muss
eine benzin- und ölundurchlässige Unterlage liegen.
3.
Aufgrund der Unfallgefahr
ist es grundsätzlich verboten, das Gelände alleine zu befahren, d.h. bei
Trainingsfahrten müssen immer mindestens zwei Personen anwesend sein.
4.
Gastfahrer haben sich vor
Trainingsantritt bei einem zuständigen Clubmitglied des AMC Frankenthal
anzumelden.
5.
Die jeweiligen
Trainingszeiten sind unbedingt einzuhalten.
6. Gastfahrern ist das
Befahren der Strecke erst nach Unterschreiben des Haftungsausschlusses durch den
Fahrer oder seinen gesetzlichen Vertreter sowie Bezahlung der
Streckenbenutzungsgebühr gestattet. Clubmitglieder müssen über eine gültige
Trainingskarte vorweisen können.
7.
Jugendliche zwischen 6 und
16 Jahren dürfen nur bei Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten das Gelände
und befahren.
8. Das
Befahren des Geländes ist nur mit Schutzkleidung
inklusive geprüftem Sturzhelm gestattet.
9.
Tanken der Motorräder darf
nur auf der Tankplattform erfolgen.
10.
Jegliche wassergefährdenden Handlungen (z.B. Ölwechsel
sowie Fahrzeugwäsche mit Hochdruckreiniger) sind strengstens untersagt.
11.
Bei der Einfahrt sowie dem Kreuzen der Strecke ist
größte Vorsicht geboten. Bei Pannen ist die Strecke unverzüglich zu räumen. Der
auf der Strecke befindliche Fahrer hat Vorfahrt.
Der ausfahrende Fahrer hat
Handzeichen zu geben und auf nachfolgende Fahrer zu achten.
12.
Das Befahren der gesperrten Strecke oder gesperrter
Teilabschnitte ist verboten.
13.
Jeder Benutzer der Trainingsstrecke verpflichtet sich
keine Abfälle zurückzulassen.
14.
Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen.
15.
Parkmöglichkeiten bestehen ausschließlich innerhalb des
Clubgeländes. Das Tor ist sofort nach dem Parken bzw. Verlassen des Geländes zu
schließen.
16.
Offenes Feuer im Fahrerlager und der Umgebung ist
strengstens verboten.
17.
Das WC ist im Interesse Aller sauber und ordentlich zu
hinterlassen, das Entleeren eigener Campingtoiletten strengstens verboten!
18.
Das Befahren der Stecke ist nur mit einspurigen
Fahrzeugen zulässig. Quad’s und Seitenwagen sind aus Sicherheitsgründen
untersagt!
19. Maximaler Geräuschpegel
96 dB(A), 94 dB(A) für 4-Takt Motoren. Messungen und Fahrverbot bei
Überschreiten vorbehalten!
20. Nach Beendigung eines
Trainingstages hat das letzte anwesende Clubmitglied den Zugang zum Gelände
abzuschließen.
21. Das Betreten des
Geländes ist strikt verboten. Zugang zur Strecke nur für Fahrer oder im Falle
eine Hilfeleistung durch Clubmitglieder.
22. Während der
Trainingszeiten für Mitglieder ist das Tor der Geländezufahrt stets geschlossen
zu halten, um unbefugten Zutritt zu vermeiden.
Stand 16.01.2012/KS
Zuwiderhandlungen gegen diese Geländeordnung
werden dem Vorstand gemeldet und können von diesem mit Fahrverboten oder anderen
satzungsgemäß Sanktionen belegt werden.
Bei Unfällen:
Feuerwehr 112
Notruf 110
BG Unfallklinik
Stadtklinik Frankenthal
MINICAR TAXI
Ludwig Guttmann Str. 13
Elsa-Brandstrm-Strae 1
Eisenbahnstr. 51
67071 Ludwigshafen am Rhein
67227 Frankenthal
67227 Frankenthal
(
0621-68100
(
06233-7711
(
06233-22222